Zurück zum Gesetz

Art. 95b

291IPRGFederal Act01.01.1989Originalquelle
  1. Materielle Wirksamkeit im Sinne der Artikel 94–95a umfasst:
    1. die Zulässigkeit der letztwilligen Verfügung oder des betreffenden Vertragstyps an sich;
    2. das Zustandekommen der letztwilligen Verfügung oder des Vertrags;
    3. die Verfügungsfähigkeit des Verfügenden;
    4. die Anfechtbarkeit der letztwilligen Verfügung oder des Vertrags;
    5. die Zulässigkeit der darin enthaltenen Anordnungen.
  2. Die Verfügungsfreiheit bestimmt sich nach dem von den Artikeln 90 und 91 bezeichneten Recht.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.