412.103.1BMVFederal Council Ordinance01.03.2026Originalquelle
Das interdisziplinäre Arbeiten soll dem Aufbau methodischer Kompetenzen des fächerübergreifenden Denkens und Problemlösens dienen.
Es umfasst:
das interdisziplinäre Arbeiten in den Fächern (IDAF);
die interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA).
Das IDAF erstreckt sich auf alle Unterrichtsbereiche nach Artikel 7 Absatz 1 und bereitet auf die IDPA nach Absatz 5 vor. Es soll insbesondere im Rahmen von Kleinprojekten gefördert und geübt werden. Dabei sollen insbesondere Kompetenzen im Projektmanagement, Kommunikation und Transferleistungen im Vordergrund stehen.
Im IDAF sind in mindestens zwei Semestern jeweils mindestens zwei Leistungen zu erbringen. Jede dieser Leistungen muss ein Thema aus mindestens zwei Fächern des Berufsmaturitätsunterrichts umfassen und in Bezug zur Arbeitswelt stehen. Jede Leistung ist mit einer Note zu bewerten. In zweisemestrigen Bildungsgängen sind während der Dauer der Ausbildung insgesamt mindestens drei Leistungen zu erbringen.
In den letzten zwei Semestern des Berufsmaturitätsunterrichts müssen die Lernenden eine IDPA verfassen oder gestalten.
Die Lernenden müssen dabei von den verantwortlichen Lehrpersonen angeleitet und betreut werden.
Die IDPA ist Bestandteil der Berufsmaturitätsprüfung und muss Bezüge herstellen:
zu mindestens zwei Fächern des Berufsmaturitätsunterrichts; und
zur Arbeitswelt.
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