412.103.1BMVFederal Council Ordinance01.03.2026Originalquelle
Ein Lohnabzug wegen des Besuchs des Berufsmaturitätsunterrichts während der beruflichen Grundbildung ist nicht zulässig.
Der Berufsmaturitätsunterricht während der beruflichen Grundbildung zählt als Arbeitszeit. Dies gilt auch, wenn der Berufsmaturitätsunterricht ausserhalb der üblichen Arbeitszeit stattfindet.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.