415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Das BASPO kann nationale Sport- und Jugendverbände für deren Leistungen in der J+S-Kaderbildung mit Beiträgen unterstützen. Die Unterstützung setzt voraus, dass der jeweilige nationale Sport- und Jugendverband Ausbildungskonzepte und -inhalte in der betroffenen J+S-Sportart umsetzt und weiterentwickelt.
Die Beiträge sind zur Mitfinanzierung der Kosten bestimmt, die beim nationalen Sport- und Jugendverband für die Entschädigung der für die Ausbildung in der jeweiligen J+S-Sportart verantwortlichen Personen anfallen.
Sie richten sich nach dem Umfang der Entschädigung, die ein nationaler Sport- oder Jugendverband an die für die Ausbildung verantwortlichen Personen ausrichtet. Das VBS legt die anrechenbaren Leistungen und den Beitragsrahmen fest.
Das BASPO schliesst mit dem nationalen Sport- und Jugendverband einen Leistungsvertrag ab. Dieser legt insbesondere fest:
die zu erfüllenden Aufgaben;
Indikatoren zur Beurteilung der Aufgabenerfüllung;
die Höhe der Beiträge.
Pro J+S-Sportart kann höchstens ein nationaler Sport- oder Jugendverband mit Beiträgen unterstützt werden.
Ein nationaler Sport- oder Jugendverband kann mit Beiträgen für mehrere J+S-Sportarten unterstützt werden, wenn er in allen betroffenen J+S-Sportarten Leistungen für die J+S-Kaderbildung erbringt. Die Festlegung der Beitragshöhe richtet sich nach Absatz 4; Synergieeffekte beim betroffenen nationalen Sport- oder Jugendverband sind beitragsmindernd zu berücksichtigen.
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