415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Das BASPO beschafft die für die Ausbildung erforderlichen Lehrmittel oder gibt diese selbst heraus und gibt sie entgeltlich oder unentgeltlich ab.
Es kann Ausbildungskurse für Personen durchführen, die sich in den Kantonen oder in privaten Organisationen mit den Belangen von J+S befassen.
Es kann Material für die Durchführung der J+S-Angebote und für die Kaderbildung zur Verfügung stellen sowie Sachleistungen anbieten.
Es kann die Kosten der Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Leiterinnen und Leitern sowie Hilfspersonen der Kaderbildung zu den Aus- und Weiterbildungen übernehmen.1