415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Kantone üben die Aufsicht über die von ihnen bewilligten Angebote aus.
Sie führen systematische und periodische Kontrollen durch. Die Kontrollen können vor Ort durchgeführt werden.
Stellen die Kantone Unregelmässigkeiten fest, so klären sie den Sachverhalt ab, ergreifen die erforderlichen Massnahmen und erstatten dem BASPO Bericht.
Das BASPO hat die Gesamtaufsicht über die Durchführung der J+S-Angebote und die Angebote der Kaderbildung. Es kann J+S-Expertinnen und -Experten beauftragen, J+S-Angebote und Angebote der Kaderbildung einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Dez. 2015 (AS 2015 3701). ↩
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