415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Kantone bezeichnen eine Behörde, die für die Durchführung von J+S zuständig ist. Sie stellen insbesondere die notwendige Infrastruktur sowie die finanziellen und die personellen Ressourcen zur Verfügung.
Sie fördern J+S aktiv durch eine angemessene Promotion. Das BASPO kann Promotionsartikel zur Verfügung stellen.1
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) besorgt bei Bedarf und in Absprache mit dem BASPO den Druck und den Vertrieb der Drucksachen, Lehr- und Lernmittel und der Auszeichnungen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6589). ↩
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