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Kommentare: Art. 55 | Omnilex
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SpoFöV · Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung
Art. 55
Art. 54c
Art. 55a
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Art. 55
Art. 54c
Art. 55a
415.01
SpoFöV
Federal Council Ordinance
01.10.2012
Originalquelle
Die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) ist Teil des BASPO und leistet einen Beitrag zur nationalen Sport- und Bewegungsförderung.
Sie erbringt die folgenden sportwissenschaftlichen Leistungen:
praxisorientierte Aus- und Weiterbildung;
anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung;
Dienstleistungen.
An der EHSM besteht Lehr- und Forschungsfreiheit.
Die EHSM nimmt ihre Aufgaben selbstständig oder in Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Institutionen wahr.
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