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Kommentare: Art. 55b | Omnilex
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SpoFöV · Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung
Art. 55b
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Art. 56
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415.01
SpoFöV
Federal Council Ordinance
01.10.2012
Originalquelle
Das VBS ernennt die Mitglieder des EHSM-Beirats für eine Amtsdauer von vier Jahren. Es kann die Amtsdauer einmal um weitere vier Jahre verlängern.
Es kann Mitglieder des EHSM-Beirats aus wichtigen Gründen des Amtes entheben.
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