415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Das VBS legt die Zulassungsvoraussetzungen zum Bachelorstudiengang gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 20111und seinen Ausführungsbestimmungen fest. Die Studienplätze sind beschränkt und werden aufgrund der Ergebnisse einer Eignungsabklärung vergeben.
Das VBS legt die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang gemäss den Ausführungsbestimmungen zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz fest. Die Studienplätze sind beschränkt und werden gestützt auf ein Bewerbungsverfahren vergeben.