415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Das VBS legt die Gebühren für die einzelnen Studienstufen, die Weiterbildungen und die Kompetenznachweise an der EHSM fest.1
Es kann für ausländische Studierende, die bei der Anmeldung zur Eignungsabklärung oder zum Bewerbungsverfahren keinen Wohnsitz in der Schweiz hatten, höhere Gebühren vorsehen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Aug. 2021, in Kraft seit 1. Okt. 2021 (AS 2021 498). ↩
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