415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Der Bund kann sich an den Kosten der Durchführung von wiederkehrenden internationalen Sportanlässen beteiligen, wenn:
der betreffenden Sportart in der Schweiz oder dem Anlass für den Standort Schweiz eine besondere Bedeutung zukommt;
der Anlass ein Ereignis von europäischer oder weltweiter Bedeutung ist;
die Durchführung des Anlasses als Teil einer Wettkampfserie vergeben wird oder es sich um ein einzigartiges Format eines Anlasses handelt, sofern die Wettkampfserie oder der Anlass von einzigartigem Format regelmässig in der Schweiz durchgeführt wird; und
der Anlass Bestandteil der Förderstrategie des zuständigen nationalen Sportverbandes ist.
Der Höchstbeitrag entspricht dem kleinsten der folgenden Beträge:
budgetierte Deckungslücke des Anlasses;
10 Prozent der von der Bundesversammlung zur Unterstützung von wiederkehrenden internationalen Sportanlässen für das betreffende Jahr bewilligten finanziellen Mitteln;
die Hälfte des budgetierten finanziellen Beitrags, den Kantone und Gemeinden zusammen an den Anlass leisten.
Das VBS legt unter Einhaltung von Absatz 2 den effektiven Beitrag fest.
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