415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Analyse der Resultate von Dopingproben muss von einem für Dopinganalysen international akkreditierten Labor nach internationalem Standard durchgeführt werden.
Ergibt die Analyse ein positives Resultat, so verfasst das Labor zuhanden der Dopingkontrollstelle einen Analysebericht, der nachvollziehbar und glaubwürdig ist und dem internationalen Standard entspricht.
Die Dopingkontrollstelle meldet positive Resultate umgehend:
der Disziplinarinstanz des zuständigen Verbandes und beantragt ihr die Einleitung eines Disziplinarverfahrens; und
der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und lässt dieser sämtliche Unterlagen zukommen.
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