415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Das BASPO beteiligt sich an der Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen.
Es trifft in seinem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Massnahmen, insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Prävention und Beratung.
Es gewährt Finanzhilfen nur an Sportorganisationen, die in ihrem Bereich über Regeln und Verfahren verfügen, die dem jeweiligen Risiko angemessen sind und erlauben, die Manipulation von Sportwettbewerben zu bekämpfen. Insbesondere muss die Sportorganisation:
a. den Mitgliedern der Organisation untersagen:
1. Sportwetten auf eigene Wettkämpfe abzuschliessen,
2. Insider-Informationen zu missbrauchen oder weiterzuverbreiten;
b. die Mitglieder der Organisation für das Risiko einer Manipulation von Sportwettbewerben durch Ausbildung, Beratung, Dokumentation und Information sensibilisieren;
c. vorsehen, dass die für einen Wettkampf vorgesehenen Kampfrichterinnen und Kampfrichter sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zum spätestmöglichen Zeitpunkt benannt werden.
Das BASPO kann Finanzhilfen an Sportorganisationen streichen oder kürzen, wenn diese ihre Meldepflichten nach Artikel 64 Absatz 2 des Geldspielgesetzes vom 29. September 20171verletzen.