415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
J+S-Angebote von Organisatoren, die zwischen dem 1. Dezember 2019 und dem 30. November 2022 ein J+S-Angebot abgeschlossen haben, werden bis zum 30. November 2025 auch dann bewilligt, wenn die Organisatoren nicht nach Artikel 10a registriert sind.
Das BASPO kann die Zusatzanerkennung Sicherheit an Personen vergeben, die vor dem 31. Dezember 2025 eine Weiterbildung zu Themen der Sicherheit in der jeweiligen Sportart abgeschlossen haben.
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