Keine Gebühren werden erhoben für:
- Verfügungen über die Gewährung von Finanzhilfen;
- Anerkennungen von Kaderpersonen bei J+S und ESA;
- die Teilnahme an Kursen und Modulen der J+S-Experten-Aus- und -Weiterbildung, die vom BASPO durchgeführt werden;
- die Teilnahme an Kursen und Modulen der J+S-Coach-Aus- und -Weiterbildung;
- die Abgabe von Lehrmaterial an J+S-Coaches;
- 1 Verfügungen über gutgeheissene Registrierungen als Organisator nach Artikel 10a Sportförderungsverordnung vom 23. Mai 20122.