Die Geschäftsleitung ist das operative Organ. Sie erfüllt alle Aufgaben, die keinem anderen Organ zugewiesen sind.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung wahren die Interessen der Stiftung. Bei einem Interessenkonflikt tritt das betreffende Mitglied in den Ausstand. Dauerhafte Interessenkonflikte schliessen eine Mitgliedschaft aus.
Die Direktorin oder der Direktor steht der Geschäftsleitung vor. Sie oder er:
stellt das Personal der Stiftung an;
vertritt die Stiftung nach aussen;
entscheidet auf Antrag der Fachkommission über erhebliche Finanzhilfen und über wichtige stiftungseigene Programme; vom Antrag abweichende Entscheide sind zu begründen.
Die Einzelheiten werden in der Geschäftsordnung geregelt.
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