451.13VIVSFederal Council Ordinance01.07.2010Originalquelle
Die Kantone können Informationen über historische Verkehrswege, die sie als regional oder lokal bedeutend bezeichnet haben, in elektronischer Form mit dem Bundesinventar verknüpfen.
Das ASTRA erlässt zu diesem Zweck Richtlinien, insbesondere über die Struktur der Informationen sowie über deren Aufbereitung, Meldung und Nachführung.
Der Schutz dieser Verordnung umfasst ausschliesslich die historischen Verkehrswege von nationaler Bedeutung nach Artikel 3.
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