451.13VIVSFederal Council Ordinance01.07.2010Originalquelle
Das Bundesinventar wird nach Artikel 5 Absatz 1 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 20041nicht in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht. Es ist in elektronischer Form2zugänglich.
Es kann unentgeltlich beim ASTRA und bei den zuständigen kantonalen Stellen eingesehen werden.