451.13VIVSFederal Council Ordinance01.07.2010Originalquelle
Die historischen Verkehrswege von nationaler Bedeutung werden in einem Bundesinventar aufgenommen.
Das Bundesinventar wird vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) geführt.
Es enthält die Liste der Objekte von nationaler Bedeutung, ihre Lage, Substanz und historische Bedeutung sowie die übrigen Angaben nach Artikel 5 Absatz 1 NHG.
Die Objekte werden in zwei Kategorien eingeteilt:
Objekte mit der Klassierung «historischer Verlauf mit viel Substanz»;
Objekte mit der Klassierung «historischer Verlauf mit Substanz».
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