Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die qualitativen und technischen Anforderungen an Geometadaten, die sich auf Geobasisdaten beziehen, insbesondere über:
den Inhalt;
die Datenmodelle;
den Detaillierungsgrad;
die Qualität;
das Erheben und Nachführen;
den Austausch.
Er kann das Bundesamt für Landestopografie oder das fachlich zuständige Amt ermächtigen, technische Vorschriften für Geometadaten zu erlassen und fachliche Empfehlungen abzugeben.
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