510.620GeoIVFederal Council Ordinance01.07.2008Originalquelle
Der amtliche Höhenbezug der Geobasisdaten richtet sich nach dem Landesnivellement 1902 (LN02). Dieses besteht in den Gebrauchshöhen LN02 der Höhenfixpunkte der Landesvermessung.
Ausgangspunkt der Höhenmessung ist der «Repère Pierre du Niton» in Genf. Seine Höhe wird mit 373.60 m festgelegt.
Das Bundesamt für Landestopografie regelt die technischen Einzelheiten.
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