519.1PVSPAFederal Council Ordinance01.08.2014Originalquelle
Das VBS übernimmt die Reisekosten. Diese werden nach den Artikeln 45, 46 und 47 Absatz 1 der Verordnung des EFD vom 6. Dezember 20011zur Bundespersonalverordnung berechnet.
Das VBS übernimmt keine Reisekosten, wenn eine kostenlose Transportmöglichkeit zur Verfügung steht.