Der Bundesrat bestimmt die Fachbereiche. Diese können vollamtliche Geschäftsstellen unterhalten.
Die Fachbereiche setzen sich mehrheitlich aus Fachleuten der Wirtschaft sowie aus Fachleuten des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden zusammen. Die Mitglieder der Fachbereiche legen ihre Interessenbindungen offen.
Die Fachbereiche stellen ihr Fachwissen und ihr berufliches Netzwerk zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung zur Verfügung.
Sie planen und entwickeln gemeinsam mit dem BWL die Vorbereitungsmassnahmen nach Artikel 5 Absatz 1.
Der Bundesrat kann den Fachbereichen im Fall von Massnahmen nach den Artikeln 31–33 Aufgaben übertragen. Er kann die Fachbereiche zum Erlass von Verfügungen ermächtigen.
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