Der Bundesrat kann zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung völkerrechtliche Verträge abschliessen über:
den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit;
die Mitwirkung in internationalen Gremien zur Versorgungssicherheit;
die Vorbereitung, den Einsatz und die Koordination von Massnahmen zur Bewältigung von Versorgungskrisen.
Er kann zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen auch wirtschaftliche Interventionsmassnahmen ergreifen, wenn im Inland keine Mangellage droht oder besteht.
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