(Art. 25 Abs. 1 und 35 Abs. 1 ZG)
- Beim Selektionsergebnis «gesperrt» muss die anmeldepflichtige Person die Dokumente nach Artikel 17a der Zollstelle vorlegen:
- innerhalb von 2 Schalteröffnungsstunden nach Bekanntgabe des Selektionsergebnisses im System «e-dec»;
- innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntgabe des Selektionsergebnisses im System «NCTS».
- Die Zollstelle kann die Frist entsprechend ihren betrieblichen Verhältnissen ändern.
- Die Artikel 38–41 bleiben vorbehalten.