641.411.1BStVFederal Council Ordinance01.07.2007Originalquelle
(Art. 17 BStG)
Die Steueranmeldung muss demBAZGauf amtlichem Formular eingereicht werden.
Auf die Verwendung des amtlichen Formulars kann mit Bewilligung desBAZGverzichtet werden, wenn die Angaben inhaltlich dem amtlichen Vordruck entsprechen.
Unter der gleichen Voraussetzung kann dasBAZGdie elektronische Steueranmeldung bewilligen.
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