(Art. 4 Bst. a BStG)
Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 (SR 170.512.1 ) auf den 1. Jan.2022 angepasst (AS 2021 589).Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen. ↩
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