Zurück zum Gesetz

Art. 16

641.51AStGFederal Act01.01.1997Originalquelle

Die Steuerbehörde setzt aufgrund der Steueranmeldung den Steuerbetrag fest. Sie stellt der steuerpflichtigen Person die Veranlagungsverfügung zu.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.