641.811SVAVFederal Council Ordinance01.05.2024Originalquelle
Bei Motorfahrzeugen, die der leistungsabhängigen Abgabe unterliegen, sind die gefahrenen Kilometer automatisiert zu ermitteln.
Das gilt auch für Sattelschlepper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t, die zum Ziehen von der Abgabe unterliegenden Anhängern zugelassen sind.
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