Für inländische Fahrzeuge muss die Anmeldung die folgenden Angaben enthalten:
- Fahrgestellnummer;
- Datum der Fahrt;
- Grund für die manuelle Ermittlung;
- Anzahl gefahrener Kilometer oder die aufgezeichneten Wegpunkte;
- Art des Anhängers für den mitgeführten Anhänger mit dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht;
- massgebendes Gewicht für das Motorfahrzeug und den mitgeführten Anhänger mit dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht.