641.811SVAVFederal Council Ordinance01.05.2024Originalquelle
Das BAZG veranlagt die leistungsabhängige Abgabe auf der Grundlage der Anmeldung.
Für ausländische Fahrzeuge mit einem fahrzeugseitigen Erfassungssystem eines NETS-Anbieters sowie für inländische Fahrzeuge fasst das BAZG die Veranlagungen pro Fahrzeug in einer monatlichen Verfügung zusammen.
Die Veranlagungsverfügung wird der abgabepflichtigen Person eröffnet. Für ausländische Motorfahrzeuge mit einem fahrzeugseitigen Erfassungssystem eines EETS-Anbieters wird die Veranlagungsverfügung dem Anbieter eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt elektronisch, sofern die Verfügungsadressatin oder der Verfügungsadressat zuvor das Einverständnis gegeben hat.
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