641.811SVAVFederal Council Ordinance01.05.2024Originalquelle
Das BAZG kann für die Bezahlung der Abgabe sowie für die Leistung von Sicherheiten oder Vorauszahlungen insbesondere Kredit-, Debit- und Tankkarten akzeptieren.
Tankkarten akzeptiert das BAZG nur von zugelassenen Tankkarten-Anbietern. Ein Tankkarten-Anbieter wird auf Gesuch hin zugelassen, wenn er:
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, im Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland oder in der Schweiz niedergelassen ist;
nachweist, dass er die technischen und betrieblichen Vorgaben erfüllt; und
die geforderte Sicherheit zur Sicherstellung der Abgabe leistet.
Die Anbieter von Kredit-, Debit- und Tankkarten erhalten ein Entgelt.
Das EFD legt die technischen und betrieblichen Vorgaben, die Höhe des Entgelts und die Zahlungsfristen für Tankkarten-Anbieter fest und regelt das Zulassungsverfahren.
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