Das SIF informiert die Steuerbehörden, die für die Erhebung der vom Verständigungsverfahren betroffenen Steuern zuständig sind (zuständige Steuerbehörde), über die in der Schweiz oder im andern Staat eingereichten Gesuche um ein Verständigungsverfahren.
Es gibt den zuständigen Steuerbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern die Besteuerung in der Schweiz vom Verständigungsverfahren betroffen ist.
Die zuständigen Steuerbehörden können eine Besprechung mit dem SIF verlangen.
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