Wer vorsätzlich oder fahrlässig, zum eigenen oder zum Vorteil einer andern Person, eine ungerechtfertigte Steueranrechnung der ausländischen Residualsteuer erwirkt, wird mit Busse bis zu 30 000 Franken oder, sofern dies einen höheren Betrag ergibt, bis zum Dreifachen des unrechtmässigen Vorteils bestraft.
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