Die schweizerischen Zahlstellen erheben eine abgeltende Steuer auf Kapitaleinkünften nach Massgabe des anwendbaren Abkommens.
Sie sperren die Vermögenswerte einer betroffenen Person, sobald sie Kenntnis von deren Tod haben, und erheben eine abgeltende Steuer nach Massgabe des anwendbaren Abkommens.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.