Die sich aus den Abkommen ergebenden Aufgaben im Zusammenhang mit Steuersatzänderungen werden vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) wahrgenommen.
Die Änderung der in den Abkommen festgelegten Steuersätze ist dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten.
Die ESTV veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem SIF unverzüglich jede Steuersatzänderung und sorgt dafür, dass diese allen angemeldeten schweizerischen Zahlstellen bekannt wird.
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