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Kommentare: Art. 42 | Omnilex
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IQG · Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung
Art. 42
Art. 41
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Art. 43
672.4
IQG
Federal Act
20.12.2012
Originalquelle
Mit Busse bis zu 5000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
dem anwendbaren Abkommen, diesem Gesetz, einer Ausführungsverordnung oder allgemeinen Weisungen zuwiderhandelt;
gegen eine an ihn oder sie gerichtete amtliche Verfügung verstösst, welche auf die Strafandrohung dieses Artikels hinweist.
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