721.101.1StAVFederal Council Ordinance01.01.2023Originalquelle
(Art. 10 StAG)
Das Notfallreglement gemäss Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b muss mindestens die folgenden Unterlagen enthalten:
Karten mit denjenigen Gebieten, die durch ein Versagen des Absperrbauwerks oder der Nebenanlagen überflutet werden können (Überflutungsflächen) sowie Angaben zur Zeit bis zur Überflutung und zum Ausmass der Überflutung;
ein Dossier für den Einsatz im Notfall (Einsatzdossier).
Die Aufsichtsbehörde übermittelt eine Kopie der Unterlagen an die betroffenen Kantone und an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS).
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