Das Bundesamt ist zuständig für die Erteilung:
- von Bewilligungen für den Umgang mit Kernmaterialien;
- 1 von Bewilligungen für die Ausfuhr und Vermittlung von Technologie, die Kernmaterialien betrifft;
- 2 der Zustimmung zur Vereinbarung über die Rücknahme radioaktiver Abfälle.