für Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotential die Anforderungen nach Artikel 22 erfüllt sind.
Dazu hat er folgende Unterlagen einzureichen:
die Unterlagen für die Baubewilligung nach Anhang 4;
den Umweltverträglichkeitsbericht;
den Bericht über die Abstimmung mit der Raumplanung;
das Qualitätsmanagementprogramm für die Projektierungs- und die Bauphase;
das Notfallschutzkonzept;
den Plan für die Stilllegung oder das Projekt für die Beobachtungsphase und den Plan für den Verschluss;
den Bericht zur Übereinstimmung des Projektes mit der Rahmenbewilligung.
Das ENSI wird beauftragt, Art, Inhalt, Darstellung und Anzahl der Gesuchsunterlagen in Richtlinien zu regeln.2
Footnotes
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 1. Nov. 2017, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7107). ↩
Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5747). ↩
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