732.11KEVFederal Council Ordinance01.02.2005Originalquelle
Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk hat alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung (periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) durchzuführen.
Er hat zu diesem Zweck:
das Sicherheitskonzept sowie die Betriebsführung und das Betriebsverhalten darzustellen und zu bewerten;
eine deterministische Sicherheitsstatusanalyse und eine PSA durchzuführen;
den Sicherheitsstatus insgesamt darzustellen und zu bewerten;
darzustellen und zu bewerten, ob die Organisation und das Personal den Anforderungen an die Sicherheit genügen.
Die Dokumente zur PSÜ sind spätestens zwei Jahre vor Ablauf eines Betriebsjahrzehnts beim ENSI einzureichen.
Für die Zeit nach dem vierten Betriebsjahrzehnt ist als Bestandteil der PSÜ zusätzlich ein Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb nach Artikel 34a einzureichen.
Das ENSI wird beauftragt, die detaillierten Anforderungen an die PSÜ in Richtlinien zu regeln. Es kann für Kernkraftwerke für die Zeit nach der endgültigen Ausserbetriebnahme Erleichterungen vorsehen oder sie ganz von der Pflicht, eine PSÜ einzureichen, befreien.
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