Radioaktive Abfälle sind im Hinblick auf die Entsorgung in folgende Kategorien einzuteilen: a. hochaktive Abfälle: 1. abgebrannte Brennelemente, die nicht weiter verwendet werden, 2. verglaste Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen; b. alphatoxische Abfälle: Abfälle, deren Gehalt an Alphastrahlern den Wert von 20 000 Becquerel/g konditionierter Abfall übersteigt; c. schwach- und mittelaktive Abfälle: alle anderen radioaktiven Abfälle.
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