Der geologische Bericht muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- eine geologische Beschreibung der betroffenen Region;
- eine Zusammenstellung der in der betroffenen Region bereits erfolgten, dem Gesuchsteller zugänglichen erdwissenschaftlichen Untersuchungen und eine Zusammenfassung der dabei gewonnenen Ergebnisse;
- eine Beschreibung der geologischen und der hydrogeologischen Faktoren, die für die Auswahl der betroffenen Region ausschlaggebend sind.