Zurück zum Gesetz

Art. 78

732.11KEVFederal Council Ordinance01.02.2005Originalquelle

Nach Artikel 93 KEG wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Aufbewahrungspflicht nach den Artikeln 20, 27 Absatz 2 und 41 Absatz 3 verstösst.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.