Natürliche Personen, die in eigener Verantwortung Installationsarbeiten ausführen, erhalten die allgemeine Installationsbewilligung, wenn:
- sie fachkundig sind;
- ihr Ausbildungsstand dem neuesten Stand der Technik entspricht und ihre Weiterbildung gewährleistet ist; und
- sie Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.