734.71StromVVFederal Council Ordinance01.04.2008Originalquelle
Das UVEK erlässt auf Vorschlag der nationalen Netzgesellschaft transparente und diskriminierungsfreie Regeln für die Gewährung von Ausnahmen nach Artikel 17 Absatz 6 StromVG.
Die ElCom entscheidet mit Verfügung über die Gewährung von Ausnahmen.
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