734.71StromVVFederal Council Ordinance01.04.2008Originalquelle
Die Netzbetreiber stellen für das erste Quartal 2009 Rechnung aufgrund der sich aus Artikel 13, 31a und 31b ergebenden voraussichtlichen Tarife.
Sie veröffentlichen diese Tarife gemäss Artikel 10 bis spätestens zum 1. April 2009.
Sie erstatten die Differenz zu den bis Ende März 2009 in Rechnung gestellten Tarifen so schnell als möglich, spätestens mit der nach dem 1. Juli 2009 folgenden definitiven Abrechnung zurück.
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