741.57ISUVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Bei den kantonalen Polizeiorganen sind die Personen zugriffsberechtigt, die gemäss der kantonalen Polizeigesetzgebung für die Erfassung von Verkehrsunfällen zuständig sind. Sie haben Zugriff auf:
die von ihnen erfassten Daten;
die Daten, die Unfälle in ihrem Kantonsgebiet betreffen.
Das Schadenzentrum VBS hat Zugriff auf:
die von ihm erfassten Daten;
die Daten von Unfällen in seinem Zuständigkeitsbereich.
Das ASTRA hat Zugriff im Umfang seiner Aufgaben nach Artikel 3. Es bezeichnet die dazu ermächtigte Person und regelt die Stellvertretung.
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