Wer ein Triebfahrzeug in einem bestimmten Einsatz führen will, muss:
- auf dem betreffenden Fahrzeugtyp ausgebildet sein und diesen beherrschen;
- genügend Sprachkenntnisse für den Fahrdienst auf den zu befahrenden Strecken haben;
- über die erforderliche Kenntnis der streckenspezifischen Vorschriften und Empfehlungen verfügen;
- über Änderungen und temporäre Ergänzungen der gestützt auf Artikel 17 Absatz 3 EBG vom BAV erlassenen Fahrdienstvorschriften, der Betriebsvorschriften sowie der streckenspezifischen Vorschriften informiert sein;
- die für den Einsatz erforderlichen Führerausweise und Bescheinigungen mit sich führen.